12.Oktober 2020;
Wie Sie sicher wissen, gilt der Landkreis Fürstenfeldbruck als Corona-Risikogebiet, so dass ab morgen aufgrund des Corona Infektionsgeschehens (Inzidenzzahl >50) für zunächst 7 Tage eine Allgemeinverfügung gelten wird.
Für die Asylunterkünfte gilt laut Allgemeinverfügung Folgendes:
Außerhalb der Schlafräume MUSS von allen (Bewohner/innen, Besucher/innen) in den Asylunterkünften eine Maske getragen werden (Das galt auch bisher, wurde aber von den Bewohner/innen meist nicht eingehalten). Ab morgen, mit Gültigkeit der Allgemeinverfügung, können Verstöße gegen die Maskenpflicht bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Das Bußgeld für Maskenverweigerer beträgt 250 Euro nach aktuellem Stand.