Nun wurde die erste Asyl Anerkennung für eine Famile mit 4 Kindern seitens der Behörden ausgesprochen.
Was bedeutet das?
Mit Wirkung zum 01.03.2016 des Anerkennungsbescheides fällt diese Familie nicht mehr in den Zuständigkeitbereiches der Ausländerbehörde, sonder das Jobcenter des Landratsamtes ist dafür zuständig.
Nun mußte ein Hartz 4 Antrag gestellt werden. Diese Prüfung zieht sich wieder etwas hin, in dieser Zeit bekommt diese Familie auch kein Unterstützungsgeld, nur Bezugsscheine für Lebensmittel usw.
Ebenso fällt nun die Wohnungsfürsorge in den Gemeinde Bereich. Da hier aber auch keine Sozialwohnungen zu Verfügung stehen, gelten diese Bewohner als “Fremdbeleger”. Solange das natürlich so ist, können auch keine neuen Asylbewerber in die Asylbewerberunterkunft einziehen.
Hier sind nun auch alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, wer hier in Richtung Wohnung oder Job unterstützen kann, gerne die Information an den Helferkreis.